AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Marta Kolosowski, FitRaum Düren

Stand: August 2026

§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von

Marta Kolosowski

FitRaum Düren

Veldener Straße 13

52349 Düren

angebotenen Dienstleistungen.

Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:

– Personal Training 1:1 und 1:2,

– hybrides Personal Training,

– medizinisches Fitnesstraining,

– Ernährungsberatung,

– InBody-Körperanalysen und InBody-Mehrfachpakete.

Individuell zwischen der Anbieterin und dem Kunden getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 InBody-Körperanalysen

InBody-Körperanalysen können über den Online-Shop erworben werden.

Die Darstellung der Leistungen im Online-Shop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt mit der entsprechenden Bestätigung zustande.

Der Kauf einer InBody-Körperanalyse oder eines InBody-Pakets stellt noch keine Reservierung eines konkreten Termins dar.

2.2 Personal Training, medizinisches Fitnesstraining und Ernährungsberatung

Die Darstellung dieser Leistungen auf der Website dient zunächst der Information über das Angebot von FitRaum Düren.

Die Buchung eines kostenlosen Probetrainings, Kennenlerntermins oder Erstgesprächs stellt noch keinen Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages dar.

Die kostenpflichtigen Verträge über Personal Training, medizinisches Fitnesstraining und Ernährungsberatung werden separat und persönlich mit dem Kunden geschlossen.

Dabei werden insbesondere Leistungsumfang, Laufzeit und Vergütung vereinbart.

§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten bzw. im Online-Shop angegebenen Preise.

Bei Online-Käufen werden die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten während des Bestellvorgangs angezeigt.

Bei persönlich geschlossenen Verträgen richten sich Zahlungsweise und Fälligkeit nach dem jeweiligen Vertrag.

Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit nach Ablauf einer vereinbarten Vertragslaufzeit erfordert den Abschluss eines neuen Vertrages.

Für diesen gelten die zum Zeitpunkt des Neuabschlusses aktuellen bzw. neu vereinbarten Preise und Konditionen.

INBODY-KÖRPERANALYSE

§ 4 Leistungsumfang

Die InBody-Körperanalyse umfasst die Messung der Körperzusammensetzung sowie eine persönliche Auswertung und Besprechung der Ergebnisse.

Angeboten werden insbesondere:

Einzelanalyse

Eine InBody-Körperanalyse einschließlich persönlicher Auswertung und Besprechung.

InBody 6er-Paket

Sechs InBody-Körperanalysen einschließlich der jeweiligen Auswertung und Besprechung.

Für jede Analyse wird ein eigener Termin vereinbart. Der Kauf des 6er-Pakets stellt keine automatische Reservierung von sechs Terminen dar.

Gültigkeit des InBody-6er-Pakets

Das InBody-6er-Paket ist grundsätzlich für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Kaufdatum vorgesehen. Die enthaltenen Analysen sollen innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden.

Eine Verlängerung des Nutzungszeitraums kann im Einzelfall vereinbart werden.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Terminvereinbarung für InBody

Termine können über das Online-Buchungssystem vereinbart werden.

Alternativ ist eine Terminvereinbarung per E-Mail oder WhatsApp möglich.

Mit der Bestätigung des Termins ist dieser für beide Seiten verbindlich.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu erscheinen.

§ 6 Stornierung und Umbuchung von InBody-Terminen

Ein vereinbarter InBody-Termin kann bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder umgebucht werden.

Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen kann eine Ausfallentschädigung bis zur Höhe des vereinbarten Preises verlangt werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der Termin anderweitig vergeben werden, wird dies entsprechend berücksichtigt.

Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Durchführung und gesundheitliche Voraussetzungen der InBody-Körperanalyse

Die InBody-Körperanalyse dient der Erfassung und Auswertung verschiedener Werte der Körperzusammensetzung.

Die Ergebnisse und deren Besprechung dienen der Information und Unterstützung bei der Einschätzung von Körperzusammensetzung, Training, Ernährung und körperlicher Entwicklung.

Die InBody-Körperanalyse sowie die Besprechung der Ergebnisse stellen keine ärztliche Diagnose, medizinische Untersuchung oder medizinische Behandlung dar und ersetzen diese nicht.

Bei Personen mit Herzschrittmacher, implantiertem Defibrillator oder anderen elektrisch betriebenen Implantaten wird keine InBody-Messung durchgeführt.

Auch während einer Schwangerschaft führt FitRaum Düren keine InBody-Körperanalyse durch.

Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin vor der Messung über entsprechende Umstände zu informieren.

Bei gesundheitlichen Unsicherheiten sollte vor der Messung ärztlicher Rat eingeholt werden.

PERSONAL TRAINING

§ 8 Trainingsmodelle und Vertragslaufzeit

Personal Training wird als 1:1 Personal Training und 1:2 Personal Training angeboten.

Je nach vereinbartem Modell umfasst das Training:

– 2 Trainingseinheiten pro Woche: 9 Trainingseinheiten pro Monat,

– 3 Trainingseinheiten pro Woche: 13 Trainingseinheiten pro Monat,

– 4 Trainingseinheiten pro Woche: 18 Trainingseinheiten pro Monat.

Eine reguläre Personal-Training-Einheit dauert 90 Minuten.

Zusätzlich kann ein Hybrid-Modell vereinbart werden.

Das Hybrid 1 -Modell umfasst vier persönliche Trainingseinheiten pro Monat, grundsätzlich eine Einheit pro Woche, sowie eine individuelle Anleitung für das selbstständige Training zu Hause.

Das Hybrid-2-Paket kombiniert persönliche Betreuung im FitRaum Düren mit einer fortlaufenden Trainingsbetreuung über eine professionelle App.

Zu Beginn finden zwei persönliche Einführungstrainings im Studio statt. Diese dienen insbesondere dem Erlernen und der Überprüfung der korrekten Übungsausführung. Die beiden Einführungstrainings ersetzen den ersten monatlichen Betreuungstermin. Der nächste persönliche Betreuungstermin findet einen Monat nach dem zweiten Einführungstraining statt.

Anschließend ist ein persönlicher Betreuungstermin pro Monat vorgesehen. Dieser dient der Kontrolle der Übungstechnik und Trainingsfortschritte sowie der bedarfsgerechten Anpassung des Trainingsplans.

Die jeweiligen Trainingsmodelle können mit einer Vertragslaufzeit von einem, drei oder sechs Monaten vereinbart werden.
 

Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt.

Eine weitere Zusammenarbeit erfordert den Abschluss eines neuen Vertrages.

§ 9 Gesundheitliche Voraussetzungen für das Training
 

Mit Abschluss des Trainingsvertrages bestätigt der Kunde, dass ihm keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die einer Teilnahme am vereinbarten Training entgegenstehen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Anbieterin über gesundheitliche Einschränkungen, Beschwerden, Verletzungen oder Veränderungen seines Gesundheitszustandes zu informieren, soweit diese für eine sichere Trainingsgestaltung und -durchführung relevant sind.

Bei bestehenden Erkrankungen, akuten Beschwerden oder Zweifeln an der eigenen Trainingsfähigkeit ist vor Aufnahme bzw. Fortsetzung des Trainings eine ärztliche Abklärung erforderlich.

Die Anbieterin ist berechtigt, ein Training nicht durchzuführen oder zu unterbrechen, wenn begründete Zweifel an einer sicheren Durchführung bestehen und zunächst eine medizinische oder fachliche Abklärung erforderlich erscheint.

§ 10 Medizinisches Fitnesstraining

Das medizinische Fitnesstraining dient der gesundheitsorientierten und individuell angepassten körperlichen Aktivität und Trainingsbegleitung.

Es stellt keine ärztliche Behandlung, Physiotherapie, Heilbehandlung oder medizinische Therapie dar und ersetzt diese nicht.

Insbesondere werden im Rahmen des medizinischen Fitnesstrainings keine ärztlichen Diagnosen gestellt.

Bei bestehenden Erkrankungen, Verletzungen, akuten Beschwerden oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen, die die körperliche Belastbarkeit beeinflussen können, ist vor Beginn des Trainings eine entsprechende medizinische Abklärung erforderlich.

Die gesundheitlichen Voraussetzungen gemäß § 9 gelten entsprechend.

§ 11 Übertragung nicht wahrgenommener Trainingseinheiten

Kann ein bereits vereinbarter Trainingstermin nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, damit eine Übertragung im Rahmen der nachfolgenden Regelungen möglich ist.

Pro Vertragsmonat können maximal übertragen werden:

– bei 9 Trainingseinheiten pro Monat: 1 Trainingseinheit,

– bei 13 Trainingseinheiten pro Monat: 2 Trainingseinheiten,

– bei 18 Trainingseinheiten pro Monat: 2 Trainingseinheiten.

Im Hybrid-Modell werden regulär nicht wahrgenommene Trainingseinheiten nicht auf einen späteren Monat übertragen.

Übertragene Trainingseinheiten können nach Absprache beispielsweise durch eine vorübergehend höhere Trainingsfrequenz nachgeholt werden.

Ist eine Nachholung innerhalb der ursprünglichen Vertragslaufzeit nicht möglich, verlängert sich ausschließlich der Zeitraum zur Inanspruchnahme der berechtigt übertragenen Trainingseinheiten.

Hierdurch entsteht keine zusätzliche kostenpflichtige Vertragslaufzeit.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen kann die ausgefallene Trainingseinheit als verbraucht angerechnet werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Krankheit beim Personal Training und medizinisches Fitnesstraining

Kann der Kunde aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht am Training teilnehmen, können sämtliche Trainingseinheiten, die während des nachgewiesenen Krankheitszeitraums nicht wahrgenommen werden konnten, nachgeholt werden.

Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der der entsprechende Zeitraum der Trainingsunfähigkeit hervorgeht.

Die während dieses Krankheitszeitraums ausgefallenen Trainingseinheiten werden nicht auf die regulären Übertragungsgrenzen gemäß § 11 angerechnet.

Der Zeitraum zur Inanspruchnahme der ausgefallenen Trainingseinheiten verlängert sich ohne zusätzliche Kosten um den erforderlichen Zeitraum.

Dadurch entsteht keine neue kostenpflichtige Vertragsperiode.

§ 13 Personal Training 1:2

Beim Personal Training 1:2 wird der Vertrag mit einer Person als Vertragspartner geschlossen.

Diese Person ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Das Training findet gemeinsam mit einer zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegten zweiten Person statt.

Der Vertragspartner selbst muss an den vereinbarten Trainingseinheiten teilnehmen.

Nimmt die zweite Person an einem vereinbarten Termin nicht teil, kann das Training mit dem Vertragspartner allein durchgeführt werden. Die Trainingseinheit gilt in diesem Fall als vollständig erbracht.

Die zweite teilnehmende Person wird zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt.

Während der Vertragslaufzeit kann der Vertragspartner einmalig einen Wechsel des Trainingspartners beantragen.

Der Wechsel bedarf der vorherigen Abstimmung mit der Anbieterin.

Für den neuen Trainingspartner erstellt die Anbieterin eine neue, individuell an dessen persönliche Voraussetzungen, Ziele und Trainingsbedarf angepasste Trainingsplanung.

ERNÄHRUNGSBERATUNG

§ 14 Gegenstand und Abgrenzung der Ernährungsberatung

FitRaum Düren bietet Ernährungsberatung in unterschiedlichen Beratungsmodellen und Laufzeiten an.

Die Ernährungsberatung richtet sich an Personen, die Unterstützung bei ihren Ernährungsgewohnheiten, persönlichen Zielen und einer alltagstauglichen Gestaltung ihrer Ernährung wünschen.

Die angebotene Ernährungsberatung stellt keine Ernährungstherapie, ärztliche Behandlung oder heilkundliche Tätigkeit dar und ersetzt diese nicht.

Insbesondere werden im Rahmen der Ernährungsberatung keine Erkrankungen diagnostiziert oder ernährungstherapeutisch behandelt.

Mit Abschluss des Beratungsvertrages bestätigt der Kunde, dass ihm kein gesundheitlicher oder medizinischer Umstand bekannt ist, aufgrund dessen anstelle einer allgemeinen Ernährungsberatung eine Ernährungstherapie oder andere medizinische bzw. therapeutische Behandlung erforderlich ist.

Bei bestehenden Erkrankungen, ärztlich diagnostizierten ernährungsabhängigen Beschwerden oder entsprechenden Unsicherheiten ist vor Beginn der Beratung eine ärztliche bzw. fachlich geeignete therapeutische Abklärung erforderlich.

Der Kunde verpflichtet sich, relevante gesundheitliche Umstände mitzuteilen, soweit diese für eine sachgerechte Durchführung der Ernährungsberatung von Bedeutung sind.

§ 15 3-Wochen-Ernährungsberatung

Die 3-Wochen-Ernährungsberatung umfasst:

– 2 persönliche Beratungstermine,

– 1 InBody-Körperanalyse,

– eine begleitende Online-Beratung während des vereinbarten Beratungszeitraums.

Die konkrete Gestaltung der Beratung orientiert sich an den individuellen Zielen und Bedürfnissen des Kunden.

§ 16 3-Monats-Ernährungsberatung

Die 3-Monats-Ernährungsberatung umfasst:

– 3 persönliche Beratungstermine,

– 3 InBody-Körperanalysen,

– eine begleitende Online-Beratung während des vereinbarten Beratungszeitraums.

In Wochen ohne persönlichen Beratungstermin übermittelt der Kunde im Rahmen der vereinbarten Online-Begleitung einmal wöchentlich sein Ernährungsprotokoll.

Die Anbieterin wertet dieses aus und gibt individuelle Rückmeldungen, Hinweise und Empfehlungen.

Die Online-Beratung beinhaltet keine uneingeschränkte oder jederzeitige Erreichbarkeit der Anbieterin.

§ 17 Ernährungsberatung als Zusatzleistung zum Personal Training

Die Ernährungsberatung kann als zusätzliche Leistung zu einem bestehenden Personal-Training-Vertrag vereinbart werden.

Die Zusatzleistung umfasst einen persönlichen Beratungstermin pro Monat. Dieser findet separat von den regulären Personal-Training-Terminen statt.

Zusätzlich umfasst die Leistung eine wöchentliche Online-Begleitung.

Im Rahmen dieser Online-Begleitung übermittelt der Kunde einmal wöchentlich sein Ernährungsprotokoll. Die Anbieterin wertet dieses aus und gibt individuelle Rückmeldungen, Hinweise und Empfehlungen.

Die Online-Begleitung beinhaltet keine uneingeschränkte oder jederzeitige Erreichbarkeit der Anbieterin.

Umfang, Laufzeit und Vergütung der Zusatzleistung werden im jeweiligen Personal-Training-Vertrag bzw. in einer ergänzenden Vereinbarung festgelegt.

Die Regelungen des § 14 zur Abgrenzung von Ernährungstherapie, medizinischer Behandlung und heilkundlicher Tätigkeit gelten entsprechend.

Das Ernährungstagebuch kann nach Wunsch des Kunden entweder in Papierform oder digital über eine professionelle App geführt werden.

ALLGEMEINE REGELUNGEN

§ 18 Mitwirkung und Eigenverantwortung

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die sichere und sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung relevanten Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

Gesundheitliche Veränderungen, neu auftretende Beschwerden oder andere Umstände, die Einfluss auf Training, InBody-Körperanalyse oder Ernährungsberatung haben können, sind der Anbieterin mitzuteilen.

Die Anbieterin ist berechtigt, eine Leistung nicht durchzuführen oder zu unterbrechen, wenn begründete Zweifel an einer sicheren oder sachgerechten Durchführung bestehen und zunächst eine medizinische oder fachliche Abklärung erforderlich erscheint.

§ 19 Verspätung

Bei verspätetem Erscheinen des Kunden besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung des vereinbarten Termins.

Soweit eine sinnvolle Durchführung innerhalb der verbleibenden Zeit möglich ist, endet der Termin grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.

§ 20 Absage durch die Anbieterin

Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen bzw. unvorhersehbaren Umständen seitens der Anbieterin nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

Bei Personal Training wird die betreffende Einheit entsprechend nachgeholt bzw. gutgeschrieben.

Ist bei einer bereits bezahlten Einzelleistung eine Nachholung nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, wird die Zahlung für die nicht erbrachte Leistung erstattet.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 21 Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

WIDERRUF BEI ONLINE-VERTRÄGEN

§ 22 Widerrufsrecht

Soweit ein Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz, insbesondere über den Online-Shop, abschließt, steht ihm grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Fristen und Ausübung des Widerrufsrechts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Die persönlich im FitRaum Düren geschlossenen Verträge über Personal Training, medizinisches Fitnesstraining und Ernährungsberatung werden nicht allein dadurch zu Fernabsatzverträgen, dass die Leistungen auf der Website beschrieben oder ein kostenloser Kennenlern-, Beratungs- oder Probetrainingstermin online vereinbart wurde.

§ 23 Vorzeitiger Beginn einer online erworbenen Dienstleistung

Möchte der Kunde eine online erworbene Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist in Anspruch nehmen, muss er ausdrücklich verlangen, dass mit der Erbringung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

Bei einer vollständig erbrachten entgeltlichen Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht nur unter den hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.

Bei einem Widerruf nach bereits begonnenem Leistungszeitraum können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen bestehen.

Bei einem InBody 6er-Paket bedeutet die Durchführung einer einzelnen InBody-Körperanalyse nicht automatisch, dass die gesamte aus sechs Analysen bestehende Leistung vollständig erbracht wurde.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 24 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 25 Einbeziehung der AGB

Bei persönlich geschlossenen Verträgen wird der Kunde vor Vertragsschluss auf diese AGB hingewiesen und erhält die Möglichkeit, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn ihre Geltung wirksam vereinbart wurde.

§ 26 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: August 2026

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